Da wir in Deutschland innerhalb des Verbandsrahmen fliegen können ist kein Drohnenführerschein A1/A3 nötig. Anders gestaltet sich das wenn wir zum Beispiel in Östereich fliegen wollen, dort gilt unser Kenntnisnachweis nicht.
Hierzu ist ein Nachweis eines Drohnenführerschein A1/A3 erfoderlich. Da jeder beim LBA registriert ist kann er dort den Drohnenführerschein machen. Für den Test ist es wirklich erforderlich die Trainingseinheit zu absolvieren. Die Fragen im Test beziehen sich nur auf den Drohnenflug. Die Kosten von 25,- Euro werden dann vom LBA im laufe des Jahres eingefordert.
Für weitere INFO im RC-Network